4. Anträge des Beschuldigten Direkte Anträge des Beschuldigten enthielten sowohl die Berufungserklärung vom 9. November 2021 als auch die Berufungsbegründung vom 23. November 2021 nicht. Der Beschuldigte brachte jedoch zum Ausdruck, mit dem erstinstanzlichen Urteil nicht einverstanden bzw. falsch verurteilt worden zu sein, was dahingehend zu interpretieren ist, dass der Beschuldigte einen Freispruch verlangt (pag. 104 bzw. pag. 118; vgl. auch pag. 64 [Protokoll der erstinstanzlichen Hauptverhandlung], wo der Beschuldigte einen Freispruch beantragte).