I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). In Anwendung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen wurde er zu einer Übertretungsbusse in der Höhe von CHF 400.00 verurteilt, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe auf vier Tage festgesetzt wurde (pag. 70, Ziff. I.1 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Dem Beschuldigten wurden sodann die Verfahrenskosten im Umfang von CHF 1'550.00 zur Bezahlung auferlegt (pag. 70, Ziff. I.2 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).