1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 7. September 2021 wurde der Beschuldigte und Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) durch das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) der einfachen Verkehrswiderhandlung, begangen am 8. Dezember 2020 in B.________ durch Überschreitung allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) festgelegten Geräte- und Messunsicherheit innerorts um 19 km/h schuldig erklärt (pag. 69, Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).