, geb. I.________, indem der Beschuldigte im Laufe einer zunächst verbalen Auseinandersetzung dem für ihn wahrnehmbar merklich betrunkenen (Blutalkoholkonzentration von mindestens 1.45 Promille) und entsprechend in seinen (Abwehr-) Reaktionen stark eingeschränkten C.________ mindestens einmal mit einem massiven Aschenbecher aus glasierem, tonartigen Material (ähnlich gebranntem Ton) mit einem Gewicht von ca. 337 Gramm von vorne wuchtig gegen den Kopf (Bereich Stirn) schlug, so dass der Aschenbecher dabei zerbrach, und indem der Beschuldigte C._