1.2. zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'000.00. 2. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete Entschädigung für die amtliche Verteidigung im erstinstanzlichen Verfahren durch Fürsprecher B.________ in der Höhe von CHF 19'157.25 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 3. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Fürsprecher B.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: