Die Weiterleitung von Verfügungen ist deshalb jeweils mit 5 Minuten zu entschädigen. Auch mit den Positionen vom 20. Januar 2022, 19. September 2022 und 8. Dezember 2022 macht er unter anderem einen Zeitaufwand für die Weiterleitung von Verfügungen geltend. Diesbezüglich hat ebenfalls, wenn auch in geringerem Umfang, eine Kürzung zu erfolgen. Unter Berücksichtigung des jeweils geltend gemachten Studiums der Verfügungen bzw. der Stellungnahme sind diese Positionen um jeweils 5 Minuten zu kürzen. Dies resultiert in einer Kürzung des hierfür geltend gemachten Zeitaufwands von 2.41 Stunden um 1.24 Stunden auf 1.17 Stunden.