12 des vorliegenden Falls als deutlich überhöht. Nach dem Gesagten ist der für die Berufungserklärung geltend gemachte Zeitaufwand von 6.5 Stunden um 3 Stunden auf 3.5 Stunden zu kürzen. Nach teilweisem Rückzug der Berufung vom 7. Oktober 2022 erfolgte am 26. Oktober 2022 die schriftliche Berufungsbegründung. Für deren Redaktion macht Fürsprecher B.________ einen Zeitaufwand von insgesamt 7.25 Stunden geltend (Positionen vom 18. Oktober 2022, 19. Oktober 2022 und 26. Oktober 2022, pag. 18 635). Mit Blick auf die vorangehenden Ausführungen ist auch diesbezüglich eine Kürzung vorzunehmen.