__ (Bank) und die Einvernahmen dienten nur teilweise der Aufklärung des Vorwurfs bezüglich der Retrozessionen. Gegenstand dieser Beweismassnahmen war daneben jeweils das betreffend Transaktionsgebühren sowie Anlagevermögen der Geschädigten vorgeworfene, pflichtwidrige Verhalten des Beschuldigten. Eine untergeordnete Rolle kam in der Voruntersuchung den Vorwürfen wegen Missbrauchs von Ausweisen und Schildern zu. Nach dem Gesagten verursachte der Beschuldigte die Kosten der Voruntersuchung lediglich in Bezug auf die einbehaltenen Retrozessionen tatbestandsmässig, rechtswidrig und schuldhaft.