Der Beschuldigte habe mit seinen vertragswidrigen Investitionen wiederholt die mit den Geschädigten konkret vertraglich vereinbarten Pflichten verletzt. Die Vorinstanz sei zum Schluss gekommen, dass der Beschuldigte das Vermögen der Geschädigten schlecht verwaltet habe, sich dabei kaum um das Depot der Geschädigten gekümmert habe, Produkte von Fondsgesellschaften abredewidrig ausgewählt habe, die dann stark an Wert verloren hätten und teilweise sogar wertlos hätten liquidiert werden müssen, was zu massiven Verlusten des eingesetzten Kapitals geführt habe.