Der Inhalt der Treuepflicht beim Beschuldigten als privat bestellter Geschäftsführer sei mit den Geschädigten vertraglich - durch Auftrag nach Art. 398 ff. des Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) (OR; SR 220) - festgelegt worden. Der Beschuldigte habe mit seinen vertragswidrigen Investitionen wiederholt die mit den Geschädigten konkret vertraglich vereinbarten Pflichten verletzt.