7 Ziff. 3.2.1 [recte: Ziff. III.A.3.2] der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 18 495 ff.). Der Beschuldigte habe seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückgezogen, womit auch die gegen ihn ausgefällten Schuldsprüche wegen mehrfach qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung in Rechtskraft erwachsen seien. Insofern anerkenne er sein strafbares Verhalten, wonach er die drei Privatklägerinnen [recte: die Straf- und Zivilklägerin, F.________ und G.__