Retrozessionen stehen. Deren Höhe sei nämlich vom Beschuldigten auf erste Aufforderung der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte hin selbst eruiert und ihr bereits mit Schreiben vom 23. September 2014 bekanntgegeben worden (vgl. pag. 07 002 009 und pag. 07 002 011). Die Kosten der Voruntersuchung seien somit grösstenteils im Punkt entstanden, wo der Beschuldigte materiell freigesprochen worden sei und seien damit zu mindestens 70% (CHF 10'451.00) auf die Staatskasse zu nehmen. Da ein materieller Teilfreispruch im Hauptanklagepunkt vorliege, seien die übrigen Verfahrenskosten – in Anbetracht des moderaten Umfangs – zu mindestens 50% (CHF 1'750.00) auf die Staatskasse zu nehmen.