einbehaltenen Retrozessionen schuldig gesprochen worden. Im Übrigen sei der Beschuldigte materiell freigesprochen worden. Anstatt zur vom Staatsanwalt beantragten Freiheitsstrafe von 18 Monaten (bedingt vollziehbar) sei der Beschuldigte nur zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen (bedingt vollziehbar) verurteilt worden.