suchungskosten angefallen seien, habe sich die Anklage auf zwei verschiedene, je mehrfach begangene Taten bezogen, welche angeblich den Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung erfüllen sollten. Dies seien einerseits angebliche Verstösse gegen aufgrund des Vermögensverwaltungsmandats obliegende Sorgfaltsund Treuepflichten, welche bei der Straf- und Zivilklägerin und zwei weiteren Geschädigten zu Vermögensschäden im Umfang von insgesamt mindestens CHF 278'316.08 geführt hätten, und andererseits das unrechtmässige Einbehalten von Retrozessionen im Umfang von insgesamt CHF 6'144.71. Der Beschuldigte sei neben der SVG-Delikte einzig aufgrund der unrechtmässig