4. Anträge des Beschuldigten Mit Eingabe vom 26. Oktober 2022 reichte der Beschuldigte fristgerecht die Begründung seiner Berufung ein und stellte hierbei folgende Anträge (pag. 18 611 ff.): 1. Ziff. I.3 des Urteils des Kantonalen Wirtschaftsgerichts [recte: Wirtschaftsstrafgerichts] vom 27. Juli 2021 (WSG 21 5 MEJ) sei aufzuheben und es sei der Beschuldigte zur Bezahlung der auf ihn entfallenden Verfahrenskosten von insgesamt maximal CHF 6'259.00 zu verurteilen. Die übrigen Verfahrenskosten sind auf die Staatskasse zu nehmen.