3 Am 16. November 2021 erklärte die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern, vertreten durch die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte (nachfolgend Generalstaatsanwaltschaft), innert Frist Anschlussberufung (pag. 18 527 und pag. 18 552). Die Straf- und Zivilklägerin liess sich während des ganzen oberinstanzlichen Verfahrens nicht vernehmen.