2. Berufung und Anschlussberufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend Beschuldigter), amtlich verteidigt durch Fürsprecher B.________, am 6. August 2021 fristgerecht Berufung an (pag. 18 435). Am 2. November 2021 folgte fristgerecht die Berufungserklärung des Beschuldigten (pag. 18 533 ff.).