Auslagen ohne MWST CHF Amtliches Honorar CHF 19’157.25 ./. Kostenvorschuss vom 07.02.2020 CHF 6’000.00 A.________, vgt., hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 19'157.25 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). [Eröffnungs- und Mitteilungsformel]