den Kosten der Hauptverhandlung (inkl. schriftliche Begründung) Gebühr CHF 3’000.00 den Kosten für das Führen der Anklage vor Gericht durch die Staatsanwaltschaft Gebühr CHF 500.00 Total ausmachend CHF 18’430.00 Wird keine schriftliche Urteilsbegründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen somit CHF 17'830.00.