2. Zu einer Busse von CHF 1'000.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 10 Tage festgesetzt. 3. Zur Bezahlung der auf ihn entfallenden Verfahrenskosten in der Höhe von insgesamt CHF 18'430.00, bestehend aus: 2 den Kosten der Voruntersuchung Gebühr CHF 14’900.00 Auslagen CHF 30.00