Gegenstand qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung (mehrfach), Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz Berufung gegen das Urteil des Kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts (Einzelgericht) vom 27. Juli 2021 (WSG 21 5) Erwägungen: I. Formelles 1. Erstinstanzliches Urteil Das Kantonale Wirtschaftsstrafgericht (nachfolgend Vorinstanz) erkannte mit Urteil vom 27. Juli 2021 was folgt (pag. 18 427 ff.; Hervorhebungen im Original): I. A.________, vgt., wird schuldig erklärt 1. der qualifizierten ungetreuen Geschäftsbesorgung,