Der Kanton Bern hat Rechtsanwalt K.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 11'736.80 entschädigt. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt K.________ die Differenz von CHF 2'694.30 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). Obere Instanz