2. Der A.________ mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Abteilung 3 Sursee vom 8. Februar 2018 für eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 110.00 gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. 3. Die Verfahrenskosten für das erstinstanzliche Widerrufsverfahren von CHF 400.00 (inkl. Gebühr für die schriftliche Urteilsbegründung) werden A.________ auferlegt. 4. Die Verfahrenskosten für das oberinstanzliche Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. IV.