5. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 3'200.00 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung sowie Kosten für die unentgeltliche Rechtspflege der Privatklägerschaft). III. 1. Das Widerrufsverfahren betreffend den mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Em- mental-Oberaargau vom 10. August 2016 für eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 110.00 gewährten bedingten Vollzug wird eingestellt (Art. 46 Abs. 5 StGB).