2. Zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 3'200.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau vom 10. April 2019. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 700.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 7 Tage festgesetzt. 4. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 15'150.35 (exkl. Kosten für die amtliche Verteidigung sowie Kosten für die unentgeltliche Rechtspflege der Privatklägerschaft).