1. der Beschimpfung, begangen am 27. März 2019 in E.________(Ortschaft), z.N. von C.________; 2. der qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln, begangen am 24. August 2019, in E.________(Ortschaft) durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 57 km/h; 3. des Führens eines Personenwagens ohne Berechtigung (trotz entzogenem Führerausweis), begangen am 24. August 2019 in E.________(Ortschaft); 4. der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen am 25. März 2019 in I.________(Ortschaft) durch Konsum von Kokain. II. A.________ wird schuldig erklärt: