In oberer Instanz Die von Rechtsanwalt K.________ für die obere Instanz geltend gemachte Kostennote gibt zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt K.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren (bis zum Widerruf des amtlichen Mandats per 25. Januar 2022) mit CHF 1'058.35. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 1'058.35 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt K.___