Dieses Widerrufsverfahren ist daher einzustellen. Der Beschuldigte wurde weiter mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Abteilung 3 Sursee vom 8. Februar 2018 zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 110.00 verurteilt und die Probezeit auf 2 Jahre festgelegt, die mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 10. April 2019 um ein Jahr verlängert wurde (pag. 561). Die im Hauptverfahren beurteilten Delikte beging der Beschuldigte allesamt in dieser Probezeit, weshalb ein Widerruf zu prüfen ist. Wie bereits unter Ziff.