22. Konkretes Strafmass Der Beschuldigte wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt. Die Probezeit wird auf 4 Jahre festgesetzt. Weiter wird der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 80.00, ausmachend total CHF 3'200.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 10. April 2019, sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 700.00 verurteilt. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 7 Tage festgesetzt. V. Widerruf