19.2.2 hiervor) sind nun zu addieren (16 Tage + 24 Tage). Daraus resultiert eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen als teilweise Zusatzstrafe zum Urteil der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 10. April 2019. 19.4 Höhe Tagessatz Ein Tagessatz beträgt in der Regel mindestens CHF 30.00 und höchstens CHF 3'000.00. Ausnahmsweise, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters dies gebieten, kann der Tagessatz auf CHF 10.00 gesenkt werden.