Die provisorische Gesamtstrafe von 23 Tagessätzen ist im Umfang von ca. 2/3, ausmachend 16 Tagessätze, zur Einsatzstrafe von 30 Tagessätzen Geldstrafe zu asperieren. Von der (gedanklich) gebildeten Gesamtstrafe von 46 Tagessätzen ist die Grundstrafe (30 Tagessätze) wieder abzuziehen, woraus die Zusatzstrafe von 16 Tagessätzen Geldstrafe resultiert. 19.2.2 Unabhängige Geldstrafe für das zu ahnende Delikt nach dem 10. April 2019 In einem weiteren Schritt ist die Strafe für das Führen eines Personenwagens ohne Berechtigung, welche nach dem rechtskräftigen Urteil vom 10. April 2019 begangen wurde, festzulegen.