19. Strafzumessung Geldstrafe 19.1 Vorbemerkungen und Methodik Wie die Vorinstanz korrekt festgehalten hat, wurde der Beschuldigte mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 10. April 2019 wegen versuchter Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und der Nichtabgabe von Ausweisen und/oder Kontrollschildern zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00 verurteilt (pag. 561 f.). Die vorliegend (ebenfalls mit Geldstrafe zu sanktionierenden) Delikte beging er am 27. März 2019 und am 24. August 2019, mithin vor und nach dem vorgenannten Ersturteil.