Der Beschuldigte ist nunmehr Vater einer Tochter (pag. 582, Z. 43), lebt mit seiner Partnerin zusammen und arbeitet im AB.________ (Geschäftsbereich) in V.________(Kanton) (pag. 582, Z. 24 f.; pag. 583, Z. 2 f.). Die Kammer folgt der Vorinstanz, welche keine erhöhte Strafempfindlichkeit erblickt.