So finden sich im Strafregister drei einschlägige Verurteilungen, unter anderem wegen Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit, einfacher Verletzung der Verkehrsregeln, pflichtwidrigen Verhaltens bei Unfall, Führens eines Motorfahrzeuges in fahrunfähigem Zustand (qualifizierte Atemalkohol- oder Blutalkoholkonzentration; mehrfach), grober Verkehrsregelverletzung sowie Nichtabgabe von Ausweisen und / oder Kontrollschildern. Die erste Verurteilung des Beschuldigten datiert vom 10.08.2016 und die letzte vom 10.04.2019. Weiter zu berücksichtigen ist, dass der Beschuldigte