Danach absolvierte er die Lehre als Z.________ (Beruf) und arbeitete im AA.________ in I.________(Ortschaft). Er heiratete die Privatklägerin am 17.06.2016, wobei aus der Ehe keine Kinder hervorgingen (vgl. pag. 40 f.). Das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten sind – mit Ausnahme der noch zu behandelnden Vorstrafen – neutral zu gewichten.