31 18. Täterkomponenten 18.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Für das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse kann vorab auf die korrekten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 35 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 462): Der Beschuldigte ist in I.________(Ortschaft) bei seinen Eltern aufgewachsen. Er besuchte die Grundschule (Realschule), absolvierte das 10. Schuljahr und besuchte anschliessend während einem Jahr eine Schule in Y.________ (Land). Danach absolvierte er die Lehre als Z.________ (Beruf) und arbeitete im AA.