378, Z. 25, 32; pag. 574, Z. 38 f.), war die Strafund Zivilklägerin nach dem Vorfall offenbar verängstigt bzw. fühlte sich nicht mehr sicher und hatte Angst, der Beschuldigte würde sie aufsuchen (pag. 27, Z. 121 ff.; pag. 31, Z. 270 ff.; pag. 283). Auch oberinstanzlich gab sie zu Protokoll, sie habe praktisch keinen Kontakt mehr zu Männern, ausser sie müsse mit ihnen zusammenarbeiten oder es seien Kunden und sie sei sehr vorsichtig geworfen (pag. 579, Z. 3 ff.). Wenn die Leute laut würden, könne sie es gar nicht mehr ertragen (pag. 574, Z. 36).