19. hiernach). Für die Übertretungen ist schliesslich eine separate (Gesamt-)Busse auszusprechen (vgl. Ziff. 21. hiernach). Da in Bezug auf die Täterkomponente die Strafminderungs- und Straferhöhungsgründe je Delikt unterschiedlich ins Gewicht fallen, sind diese nachfolgend für jedes einzeln zu prüfen. 17. Strafzumessung Freiheitsstrafe 17.1 Einsatzstrafe für die versuchte sexuelle Nötigung 17.1.1 Objektive Tatschwere Schwere der Verletzung des betroffenen Rechtsguts