28 16. Strafrahmen, Strafart und schwerste Straftat Der Beschuldigte wird der versuchten sexuellen Nötigung, der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung, des Führens eines Personenwagens ohne Berechtigung, der Sachbeschädigung, der Beschimpfung, der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie der wiederholten Tätlichkeiten schuldig erklärt. Die Strafandrohung für sexuelle Nötigung lautet gemäss Art. 189 Abs. 1 StGB auf Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe.