Anschliessend schlug er sie zwei bis drei Mal mit der Hand auf den Hinterkopf. Nach dem sexuellen Übergriff packte der Beschuldigte die Privatklägerin erneut und stellte sie nackt vor die Haustüre. Die Privatklägerin trug ein Hämatom am linken Oberarm davon und litt unter Kopfschmerzen, an Übelkeit und hatte am ganzen Körper Muskelkater sowie Schmerzen am Rücken. Der Beschuldigte hat damit das allgemein übliche und gesellschaftlich geduldete Mass der physischen Einwirkung auf einen Menschen klar überschritten.