23 bauch wegzudrücken. Der Beschuldigte packte sie erneut, öffnete die Haustüre und stellte sie nackt vor die Haustüre. Die Straf- und Zivilklägerin erlitt ein Hämaton am linken Oberarm, hatte einen Tag lang Kopfschmerzen, litt an Übelkeit und hatte am ganzen Körper „Muskelkater" und Schmerzen am Rücken. III. Rechtliche Würdigung