Anschliessend begab sich die Straf- und Zivilklägerin zur Badewanne und setzte sich auf deren Rand, da der Beschuldigte vor der Badezimmertür stand. Er stellte sich dann vor sie, liess seine Trainerhosen herunter, packte die Straf- und Zivilklägerin mit der rechten Hand am Hinterkopf, zog sie nach vorne und drückte mit der linken Hand seinen nackten, nicht erigierten Penis zuerst unter das rechte Auge und dann an ihre Lippen. Dabei sagte er: «Wenn du anderi Schwänz chasch lutsche, de mine o». Der Straf- und Zivilklägerin gelang es, den Beschuldigten mit beiden Händen am Unter-