588, Z. 34), auf Vorhalt seiner anderslautenden Aussage gegenüber der Polizei, wonach er am fraglichen Tag ca. 15 Shots Schnaps gehabt habe (unpaginierte Einvernahme vom 7. Juni 2018, Z. 219 und Z. 423 f., Akten ________(Verfahrensnummer)), führte er aus, dies sei vielleicht am vorherigen Abend gewesen, er könne sich nicht erinnern (pag. 588, Z. 37). Zuletzt ist ein Vorfall im Restaurant «X.________» vom 1. Dezember 2018 dokumentiert, bei dem der Beschuldigte unter anderem ein Fenster beschädigte, gegenüber den ausgerückten Polizeibeamten tobte und ausfällig wurde.