584, Z. 15 f.). Selbst wenn dies zutreffen sollte, fällt auf, dass der Beschuldigte nicht nur schwieg, sondern vielmehr eine ausgeschmückte Geschichte vortrug und aufrecht erhielt, welche sich letztlich als unwahr erwies (vgl. exemplarisch pag. 391, Z. 32 ff.; pag. 81, Z. 52 ff.). Bezeichnend ist auch seine Aussage vor der Polizei, wonach er keine Drogen konsumiere und gerne ein Test gemacht werden könne (pag. 45, Z. 205), welcher sodann positiv auf Kokain ausfiel (pag. 45, Z. 208). Nicht zuletzt stellt sich die Frage nach einem Motiv für die Tat des Beschuldigten.