387 Z. 37- 39), er ansonsten aber sehr weitschweifige und ausführliche Ausführungen machte. So führte er beispielsweise sehr detailreich aus, wie er am Vorabend des 27.03.2019 in der Sporttasche der Privatklägerin Massageöl und Gleitgel gefunden habe und wie anschliessend der Streit zwischen ihnen bezüglich der zu lauten Musik ausgebrochen sei (pag. 50 Z. 89 ff.; pag. 387 Z. 29 ff.). Auch die Situation nach dem Vorfall im Badezimmer beschreibt der Beschuldigte sehr detailreich – beispielsweise, von wo er die zwei Hochzeitsfotos genommen hat – und erinnert sich in diesem Punkt noch sehr genau daran, was er zur Privatklägerin gesagt haben will (pag. 42 Z. 48 ff.; pag. 50 Z. 113 ff.;