Die Aussagen des Beschuldigten müssen bezüglich dem Kerngeschehen als eher knapp und detailarm bezeichnet werden. Der Beschuldigte schilderte das Geschehen in der ersten Einvernahme vom 28.03.2019 dahingehend, dass er die Privatklägerin angespuckt und mit «Schlampe» beschimpft habe, weil sie «irgendetwas» zu ihm gesagt habe. Als diese ihn dann geschlagen habe, sei wohl bei der Drehbewegung das Mobiltelefon zu Boden gefallen (pag. 41 Z. 38 ff.). Danach habe er das Badezimmer verlassen und zwei Bilderrahmen mit Hochzeitsfotos zu Boden geworfen. Er sei wütend gewesen. Anschliessend habe die Privatklägerin die Tür geöffnet und den Hund «P._____