19 Z. 134 ff.). Demgegenüber hat sie bei der Staatsanwaltschaft ausgesagt, dass es zuerst zum sexuellen Übergriff und erst danach zum Fall gegen die Heizung sowie dem Wegwerfen des Mobiltelefons gekommen sei (pag. 26 f. Z. 86 ff.). Anlässlich der Hauptverhandlung schilderte sie den Ablauf wieder gemäss ihren ursprünglichen Aussagen (pag. 379 Z. 16 ff.). Diese Ungereimtheiten lassen sich jedoch einerseits durch den Zeitablauf erklären. Andererseits muss man bedenken, dass es sich beim Vorfall um ein sehr dynamisches Geschehen handelte, welches nur sehr kurz dauerte.