Der Beschuldigte habe sie dann zwei oder drei Mal geschlagen, sie habe dann aufstehen wollen und sei nicht «obsi» gekommen. Sie habe einfach aus dem Bad gehen wollen (pag. 29 Z. 196 ff.). Lebensnah und selbsterlebt mutet nicht zuletzt die Aussage der Privatklägerin an, wonach sie die Schläge in dem Moment nicht geschmerzt hätten, da sie in so einer «Sache» gewesen sei, dass sie nichts mehr gespürt habe (pag. 30 Z. 203 f.). Dies ist aufgrund des in einer solchen Situation ausgeschütteten Adrenalins ohne weiteres nachvollziehbar.