Dabei schickte sie die Nachrichten jeweils einzeln und in kurzen zeitlichen Abständen, was – in Übereinstimmung mit der Rechtsvertretung der Privatklägerin (pag. 400) – ebenfalls dafür spricht, dass die Privatklägerin Selbsterlebtes wiedergegeben und sich nicht lange Zeit genommen hat, eine erfundene Geschichte niederzuschreiben. Weshalb sie die Vorwürfe betreffend die sexuelle Nötigung zeitlich erst relativ spät vorbrachte bzw. erst nachdem sie den Vorwurf bezüglich des Anspuckens vorgebracht hat, hat sie anlässlich der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft sodann glaubhaft erklärt. So sei für sie Spucken das Schlimmste, was man ihr antun könne;