So soll sie L.________ – dem Expartner der neuen Partnerin des Beschuldigten (pag. 585, Z. 40 f.) – gesagt haben, er solle ihn (den Beschuldigten) fälschlicherweise bei der Polizei anzeigen, damit er noch eine zusätzlich Anzeige erhalte (pag. 587, Z. 26 f.). Die Strafund Zivilklägerin legte vielmehr glaubhaft dar, sie habe beim Treffen mit L.________ und M.________ ihnen gegenüber gesagt, der Beschuldigte solle für das bestraft werde, was er gemacht habe (pag. 577, Z. 37 f.). Bei der Kontaktaufnahme sei es um die Tochter der neuen Partnerin des Beschuldigten und L.________ gegangen (pag. 576, Z. 29 f. und Z. 41 ff.).